Name und Sitz
Unter der Bezeichnung Blauer Elefant besteht ein politisch und konfessionell neutraler Verein nach Art. 60ff. ZGB mit Sitz in Bern.
Zweck
Der Zweck des Vereins besteht in der Förderung des argentinischen Tango-Tanzes. Die Gesellschaft/Organisation arbeitet nicht gewinnorientiert
Kategorien
Der Verein kennt folgende Kategorien von Mitgliedschaften:
Aktivmitglieder sind natürliche Personen, welche aktiv an der Durchführung von Milongas teilnehmen
Passivmitglieder sind natürliche Personen, welche an den Milongas teilnehmen
Eintritt und Ausschluss
Der Eintritt in den Verein ist jederzeit möglich. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Ein Mitglied, das den Zielsetzungen des Vereins entgegenwirkt, oder durch sein Verhalten dem Ansehen des Vereins schadet, kann vom Vorstand ausgeschlossen werden.
Mitgliederbeitrag
Die Aktivmitglieder des Vereins leisten Ihren Beitrag in Form von Arbeit durch die aktive und regelmässige Beteiligung an Organisation und Durchführung von Milongas/Anlässen.
Passivmitglieder bezahlen eine/n Kollekte/ Eintritt anlässlich der Milongas.
Organe
Das Organ des Vereins ist der Vorstand. Aktivmitglieder des Vereins sind gleichzeitig im Vorstand.
Beschlüsse
Beschlüsse werden nur durch Mehrheitsabstimmung der Aktivmitglieder getroffen. Vorschläge und Traktanden, welche Entscheide des Vorstandes bedürfen, werden online allen Vorstandsmitgliedern via email kommuniziert. Die Stimmabgabe erfolgt via Email innerhalb von zwei Wochen.
Spesen und Ausgaben
Die Tätigkeit als Aktivmitglied oder Vorstand geschieht grundsätzlich ehrenamtlich, der persönliche Aufwand wird nicht entschädigt.
Spesen (Getränke, Speisen, Dekorationsmaterial) zur Organisation der Milongas werden, soweit sie sich im gleichen Rahmen von vorherigen Milongas bewegen (±20%), gegen Belege durch den Kassier entgolten. Das Aktivmitglied, welches das Essen eingekauft hat, ist in Abwesenheit des Kassiers stellvertretender Kassier. Es übermittelt an den Kassier alle Belege, sowie das eingenommene Geld abzüglich der Ausgaben. Grössere Ausgaben bedürfen eines Beschlusses des Vorstandes.
Unterschrift
Die Vorstandsmitglieder verpflichten den Verein durch Unterschrift zu zweien.
Sitzungen, Abstimmungen und Protokollierung
Der Vorstand tritt zusammen, sooft es die Geschäfte erfordern.
Er ist beschlussfähig, sofern die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist.
Er fällt Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit hat die Präsidentin den Stichentscheid.
Beschlüsse können auch auf dem Zirkularweg gefasst werden. Zirkularbeschlüsse bedürfen der Einstimmigkeit. Sie sind zu protokollieren.
Die Vorstandssitzungen werden protokolliert. Das Protokoll ist für die Mitglieder öffentlich.
Finanzen und Haftung Haftung und Nachschusspflicht
Für die Schulden des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.
Jede persönliche Haftung oder Nachschusspflicht der Mitglieder und des Vorstands für Schulden des Vereins wird ausgeschlossen.
Auflösung und Liquidation
Die Auflösung des Vereins kann nur an einer ausserordentlichen Generalversammlung beschlossen werden, an der mindestens zwei Drittel der Aktivmitglieder anwesend sind. Wird diese Vorgabe nicht erfüllt, ist innert eines Monats eine zweite a.o. Generalversammlung abzuhalten, an der nochmals über die Auflösung abgestimmt wird, beo der eine einfache Mehrheit genügt.
Bei einer Auflösung des Vereins werden die frei werdenden finanziellen Mittel ausschliesslich für gemeinnützige Zwecke eingesetzt
Inkrafttreten
Diese Statuten sind an der Generalversammlung vom 19. Februar 2019 angenommen und in Kraft gesetzt worden.
Sie ersetzen alle früheren Versionen.
Stand: August 2026